Widerspruch gegen Mahnbescheid per Fax senden

Sie haben einen Mahnbescheid erhalten und möchten widersprechen? Sie benötigen kein Faxgerät. Laden Sie das ausgefüllte Widerspruchsformular als PDF hoch und übermitteln Sie es an das zuständige Mahngericht. Der Versand startet innerhalb von Minuten. Sie erhalten einen Sendebericht als Nachweis der Übertragung und zahlen ab 2,97 € pro Übertragung. Maßgeblich für Form und Frist sind die Hinweise auf dem Mahnbescheid.

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Übergeordnete Kategorie:

Fax bei Schulden und Pfändung

Ein Online-Fax ermöglicht den Versand eines Dokuments an eine Faxnummer ohne eigenes Faxgerät. Nach der Übertragung erhalten Sie einen Sendebericht als PDF.

So senden Sie ein Fax ohne Faxgerät (Deutschland)

  1. Dokument als PDF hochladen
  2. Faxnummer eingeben
  3. Einmalig bezahlen
  4. Fax wird übertragen, Sendebericht als PDF erhalten

Typische Situationen

  • Die Forderung aus dem Mahnbescheid ist unberechtigt oder zu hoch
  • Das ausgefüllte Widerspruchsformular liegt als Scan oder PDF vor und soll das Mahngericht schnell erreichen
  • Nur ein Teil der Forderung soll bestritten werden (Teilwiderspruch)
  • Die Widerspruchsfrist aus dem Mahnbescheid läuft in Kürze ab
  • Der Versandzeitpunkt des Widerspruchs soll dokumentiert sein

So funktioniert es

1

PDF hochladen

Laden Sie Ihr Dokument als PDF hoch. Maximal 100 Seiten, maximal 20 MB.

2

Faxnummer eingeben

Geben Sie die Faxnummer des Empfängers ein. Format: 030123456 oder +4930123456.

3

Bezahlen und absenden

Bezahlen Sie per Karte oder digitale Zahlung. Die Übertragung erfolgt innerhalb von Minuten.

Preis und Nachweis

Sie zahlen pro Übertragung. Keine Anmeldung erforderlich. Kein Abonnement. Nach Abschluss erhalten Sie einen Sendebericht als PDF. Dieser dokumentiert Empfänger, Zeitpunkt und Übertragungsstatus und dient als Nachweis. Bei fehlgeschlagener Übertragung erfolgt automatische Rückerstattung.

Preise

Bis 3 Seiten:€2,97
Ab Seite 4:+€0,69 pro Seite
Maximal:€69,90 (100 Seiten)
Alle Preise inkl. MwSt. Bei fehlgeschlagener Übertragung: automatische Rückerstattung.

Häufige Fragen zum Faxversand in Deutschland

Ist ein Fax in Deutschland noch zulässig?

Fax wird weiterhin häufig als zulässiger Übermittlungsweg genutzt, insbesondere gegenüber Institutionen mit Faxnummern.

Akzeptieren Behörden Online-Faxe?

Behörden akzeptieren Fax als Übermittlungsweg wenn eine Faxnummer angegeben ist. Die Übertragung erfolgt über das Telefonnetz wie bei herkömmlichen Faxgeräten.

Was gilt als Nachweis beim Faxversand?

Der Sendebericht dokumentiert Empfänger, Zeitpunkt und Übertragungsstatus. Er dient als Nachweis über die Übertragung.

Benötige ich ein Konto oder Abonnement?

Nein. Der Dienst funktioniert ohne Registrierung. Sie bezahlen nur die einzelne Übertragung.

Akzeptiert das Mahngericht einen Widerspruch per Fax?

Das hängt vom jeweiligen Gericht ab. Viele Mahngerichte geben Faxnummern an. Maßgeblich sind die Hinweise auf dem Mahnbescheid und die Angaben des Gerichts. Der Sendebericht dokumentiert Empfänger, Zeitpunkt und Übertragungsstatus.

Widerspruch oder Einspruch – was ist der Unterschied?

Gegen einen Mahnbescheid ist der Widerspruch vorgesehen, gegen einen späteren Vollstreckungsbescheid der Einspruch. Frist und Formular sind jeweils auf dem Bescheid angegeben.

Weitere Anwendungsfälle

Übermitteln Sie Ihr Dokument jetzt per Fax. Kein Faxgerät erforderlich.

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