Fax an Gericht senden

Gerichte akzeptieren Fax für Schriftsätze, Anträge und Rechtsmittel. Das Faxverfahren wird in vielen Verfahren weiterhin genutzt, weil es eine schnelle schriftliche Übermittlung mit dokumentiertem Versandzeitpunkt ermöglicht. Der Sendebericht dokumentiert Datum und Uhrzeit der Übertragung als Nachweis. Prüfen Sie die jeweilige Verfahrensordnung des zuständigen Gerichts, insbesondere bei Fristsachen. Sie benötigen kein eigenes Faxgerät. Laden Sie Ihr Dokument als PDF hoch, geben Sie die Gerichtsnummer ein und starten Sie den Versand innerhalb weniger Minuten. Nach Abschluss erhalten Sie einen Sendebericht als PDF mit Empfänger, Zeitpunkt und Übertragungsstatus. Bei fehlgeschlagener Übertragung erfolgt automatische Rückerstattung. Für fristgebundene Schreiben empfiehlt sich ein zeitlicher Puffer vor Fristende. So bleibt ausreichend Zeit für einen erneuten Versand, falls die Gegenstelle besetzt ist oder die Übertragung nicht sofort angenommen wird. Keine Anmeldung erforderlich. Sie zahlen ab 2,97 € pro Übertragung.

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Ein Online-Fax ermöglicht den Versand eines Dokuments an eine Faxnummer ohne eigenes Faxgerät. Nach der Übertragung erhalten Sie einen Sendebericht als PDF.

So senden Sie ein Fax ohne Faxgerät (Deutschland)

  1. Dokument als PDF hochladen
  2. Faxnummer eingeben
  3. Einmalig bezahlen
  4. Fax wird übertragen, Sendebericht als PDF erhalten

Häufige Fragen zum Faxversand in Deutschland

Kann ich Schriftsätze per Fax an Gerichte übermitteln?

Ja, wenn das Gericht eine Faxnummer bereitstellt. Häufig werden Anträge, Stellungnahmen und Nachreichungen per Fax übermittelt. Für verfahrensrelevante Schriftsätze sollten Sie die jeweils geltenden Prozessvorschriften prüfen.

Warum ist der Sendezeitpunkt bei Gerichtssachen relevant?

Der Sendebericht dokumentiert den genauen Zeitpunkt der Übertragung. Bei Fristsachen hilft das, die rechtzeitige Absendung nachvollziehbar darzustellen. Deshalb sollte der Bericht zusammen mit dem Schriftsatz archiviert werden.

Wie sollte ich bei knappen Fristen vorgehen?

Senden Sie möglichst mit Zeitpuffer vor Fristablauf. So bleibt Raum für einen zweiten Versuch, falls die erste Übertragung fehlschlägt. Zusätzlich sollten Sie nach dem Versand den Sendebericht sofort prüfen und speichern.

Was passiert bei einer fehlgeschlagenen Übertragung an Gericht?

Der Fehlergrund wird im Sendebericht angezeigt und die Zahlung wird automatisch erstattet. Typische Gründe sind besetzte Leitungen oder keine Annahme. In zeitkritischen Fällen können Sie direkt einen erneuten Versand versuchen.

Offizielle Quellen

Anwendungsfälle

Übermitteln Sie Ihr Dokument jetzt per Fax. Kein Faxgerät erforderlich.

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