Unterlagen bei Kontopfändung per Fax senden
Bei einer Kontopfändung müssen Unterlagen oft schnell bei Bank, Gericht oder Gläubiger vorliegen. Sie benötigen kein Faxgerät: Laden Sie Ihre Unterlagen als PDF hoch und übermitteln Sie sie innerhalb von Minuten. Sie erhalten einen Sendebericht als Nachweis der Übertragung und zahlen ab 2,97 € pro Übertragung.
Fax jetzt ab 2,97 € sendenÜbergeordnete Kategorie:
Fax bei Schulden und PfändungEin Online-Fax ermöglicht den Versand eines Dokuments an eine Faxnummer ohne eigenes Faxgerät. Nach der Übertragung erhalten Sie einen Sendebericht als PDF.
So senden Sie ein Fax ohne Faxgerät (Deutschland)
- Dokument als PDF hochladen
- Faxnummer eingeben
- Einmalig bezahlen
- Fax wird übertragen, Sendebericht als PDF erhalten
Typische Situationen
- •P-Konto-Bescheinigung soll schnell bei der Bank vorliegen, damit erhöhte Freibeträge berücksichtigt werden
- •Antrag auf Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
- •Antrag auf Freigabe oder Erhöhung des Freibetrags an das Vollstreckungsgericht
- •Nachweise über Kindergeld, Sozialleistungen oder Unterhaltspflichten für die Bank
- •Stellungnahme oder Widerspruch zur Pfändung an Gläubiger oder Inkassobüro
So funktioniert es
PDF hochladen
Laden Sie Ihr Dokument als PDF hoch. Maximal 100 Seiten, maximal 20 MB.
Faxnummer eingeben
Geben Sie die Faxnummer des Empfängers ein. Format: 030123456 oder +4930123456.
Bezahlen und absenden
Bezahlen Sie per Karte oder digitale Zahlung. Die Übertragung erfolgt innerhalb von Minuten.
Preis und Nachweis
Sie zahlen pro Übertragung. Keine Anmeldung erforderlich. Kein Abonnement. Nach Abschluss erhalten Sie einen Sendebericht als PDF. Dieser dokumentiert Empfänger, Zeitpunkt und Übertragungsstatus und dient als Nachweis. Bei fehlgeschlagener Übertragung erfolgt automatische Rückerstattung.
Preise
Häufige Fragen zum Faxversand in Deutschland
Ist ein Fax in Deutschland noch zulässig?
Fax wird weiterhin häufig als zulässiger Übermittlungsweg genutzt, insbesondere gegenüber Institutionen mit Faxnummern.
Akzeptieren Behörden Online-Faxe?
Behörden akzeptieren Fax als Übermittlungsweg wenn eine Faxnummer angegeben ist. Die Übertragung erfolgt über das Telefonnetz wie bei herkömmlichen Faxgeräten.
Was gilt als Nachweis beim Faxversand?
Der Sendebericht dokumentiert Empfänger, Zeitpunkt und Übertragungsstatus. Er dient als Nachweis über die Übertragung.
Benötige ich ein Konto oder Abonnement?
Nein. Der Dienst funktioniert ohne Registrierung. Sie bezahlen nur die einzelne Übertragung.
Kann ich die P-Konto-Bescheinigung per Fax an die Bank senden?
Viele Banken geben Faxnummern für Unterlagen an. Fragen Sie im Zweifel kurz nach, welchen Übermittlungsweg Ihre Bank akzeptiert. Der Sendebericht dokumentiert Empfänger, Zeitpunkt und Übertragungsstatus.
Wo bekomme ich Hilfe bei einer Kontopfändung?
Anerkannte Schuldnerberatungsstellen und Verbraucherzentralen beraten kostenlos oder kostengünstig zu P-Konto und Pfändungsschutz. Bescheinigungen für erhöhte Freibeträge stellen zum Beispiel Schuldnerberatungsstellen, Familienkassen oder Arbeitgeber aus.
Weitere Anwendungsfälle
Übermitteln Sie Ihr Dokument jetzt per Fax. Kein Faxgerät erforderlich.
Fax jetzt ab 2,97 € senden