Landessozialgerichte: geprüfte Faxnummern
Ein Landessozialgericht (LSG) entscheidet über Berufungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Sozialgerichtsbarkeit, etwa zu Renten, Grundsicherung, Kranken- und Pflegeversicherung.
Für 12 Landessozialgerichte ist eine geprüfte Faxnummer hinterlegt. Wählen Sie eine Behörde, um Ihr Dokument als PDF hochzuladen und ein Fax mit vorausgefüllter Nummer zu senden.