Fax an Bundessozialgericht senden

Die Bundesgerichte sind die obersten Gerichte des Bundes — darunter der Bundesgerichtshof, das Bundessozialgericht und das Bundesverwaltungsgericht — und entscheiden in letzter Instanz über Revisionen und Beschwerden.

Geprüfte Faxnummer

05613107474

Fax an Bundesgericht senden – ab 2,97 €

Faxomat überträgt Ihr Dokument an die angegebene Faxnummer und stellt Ihnen einen Sendebericht als Nachweis der Übertragung bereit. Ob ein Fax für Ihr konkretes Anliegen das richtige Mittel ist, prüfen Sie bitte selbst bei der Behörde.

Bundessozialgericht

Bundesland: Bund

Offizielle Website →

Was Sie an das Bundessozialgericht faxen können

  • Revisions- und Beschwerdeschriften
  • Schriftsätze und Anlagen in anhängigen Verfahren
  • Mitteilungen an die Geschäftsstelle des zuständigen Senats

So senden Sie ein Fax ohne Faxgerät

  1. Dokument als PDF hochladen
  2. Faxnummer ist bereits ausgefüllt
  3. Einmalig bezahlen
  4. Fax wird übertragen, Sendebericht als PDF erhalten

Häufige Fragen

Wie sende ich ein Fax an Bundessozialgericht?

Laden Sie Ihr Dokument als PDF hoch — die geprüfte Faxnummer 05613107474 ist bereits ausgefüllt. Nach einmaliger Zahlung wird das Fax übertragen und Sie erhalten einen Sendebericht als Nachweis der Übertragung.

Ist die Faxnummer von Bundessozialgericht geprüft?

Ja. Die angegebene Faxnummer wurde anhand der offiziellen Quelle des Bundesgerichts erfasst und auf ein gültiges Faxformat geprüft. Die offizielle Website ist verlinkt.

Was kostet ein Fax an Bundessozialgericht?

Der Versand beginnt bei 2,97 € pro Fax. Sie zahlen einmalig und ohne Abo; die Seitenzahl bestimmt den Preis.

Erhalte ich einen Nachweis über die Übertragung?

Ja. Nach dem Versand erhalten Sie einen Sendebericht als PDF. Er dokumentiert die Übertragung an die Faxnummer und dient als Nachweis der Übertragung.

Weitere Bundesgerichte

Alle Bundesgerichte im Verzeichnis →
Fax an Bundessozialgericht senden