Fax an das Wahlamt senden

Sie benötigen kein Faxgerät. Laden Sie Anträge oder Dokumente als PDF hoch und übermitteln Sie diese per Fax ans Wahlamt. Der Versand erfolgt innerhalb von Minuten. Sie erhalten einen Sendebericht als PDF und zahlen ab 2,97 € pro Übertragung.

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Fax an Behörde senden

Ein Online-Fax ermöglicht den Versand eines Dokuments an eine Faxnummer ohne eigenes Faxgerät. Nach der Übertragung erhalten Sie einen Sendebericht als PDF.

So senden Sie ein Fax ohne Faxgerät (Deutschland)

  1. Dokument als PDF hochladen
  2. Faxnummer eingeben
  3. Einmalig bezahlen
  4. Fax wird übertragen, Sendebericht als PDF erhalten

Typische Situationen

  • Antrag auf Briefwahl
  • Eintragung ins Wählerverzeichnis
  • Änderung der Wahldaten
  • Anforderung von Wahlbenachrichtigung
  • Antrag auf Wahlhelfertätigkeit

So funktioniert es

1

PDF hochladen

Laden Sie Ihr Dokument als PDF hoch. Maximal 100 Seiten, maximal 20 MB.

2

Faxnummer eingeben

Geben Sie die Faxnummer des Empfängers ein. Format: 030123456 oder +4930123456.

3

Bezahlen und absenden

Bezahlen Sie per Karte oder digitale Zahlung. Die Übertragung erfolgt innerhalb von Minuten.

Preis und Nachweis

Sie zahlen pro Übertragung. Keine Anmeldung erforderlich. Kein Abonnement. Nach Abschluss erhalten Sie einen Sendebericht als PDF. Dieser dokumentiert Empfänger, Zeitpunkt und Übertragungsstatus und dient als Nachweis. Bei fehlgeschlagener Übertragung erfolgt automatische Rückerstattung.

Preise

Bis 3 Seiten:€2,97
Ab Seite 4:+€0,69 pro Seite
Maximal:€69,90 (100 Seiten)
Alle Preise inkl. MwSt. Bei fehlgeschlagener Übertragung: automatische Rückerstattung.

Häufige Fragen zum Faxversand in Deutschland

Ist ein Fax in Deutschland noch zulässig?

Fax wird weiterhin häufig als zulässiger Übermittlungsweg genutzt, insbesondere gegenüber Institutionen mit Faxnummern.

Akzeptieren Behörden Online-Faxe?

Behörden akzeptieren Fax als Übermittlungsweg wenn eine Faxnummer angegeben ist. Die Übertragung erfolgt über das Telefonnetz wie bei herkömmlichen Faxgeräten.

Was gilt als Nachweis beim Faxversand?

Der Sendebericht dokumentiert Empfänger, Zeitpunkt und Übertragungsstatus. Er dient als Nachweis über die Übertragung.

Benötige ich ein Konto oder Abonnement?

Nein. Der Dienst funktioniert ohne Registrierung. Sie bezahlen nur die einzelne Übertragung.

Ist Fax beim Wahlamt zulässig?

Prüfen Sie die Anforderungen Ihres lokalen Wahlamts. In vielen Fällen wird Fax für bestimmte Anträge akzeptiert.

Erhalte ich einen Nachweis für die Übertragung?

Ja. Nach Abschluss erhalten Sie einen Sendebericht als PDF. Dieser dokumentiert Empfänger, Zeitpunkt und Übertragungsstatus.

Weitere Anwendungsfälle

Übermitteln Sie Ihr Dokument jetzt per Fax. Kein Faxgerät erforderlich.

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