Fax bei Fristablauf senden
Bei ablaufenden Fristen können Sie Dokumente per Fax senden. Der Sendebericht dokumentiert den Zeitpunkt der Übermittlung.
So senden Sie ein Fax ohne Faxgerät (Deutschland)
- Dokument als PDF hochladen
- Faxnummer eingeben
- Einmalig bezahlen
- Fax wird übertragen, Sendebericht als PDF erhalten
Bei ablaufenden rechtlichen oder administrativen Fristen können Sie Dokumente per Fax übermitteln. Der Sendebericht dokumentiert Datum und Uhrzeit der Übertragung und dient als Nachweis über den Sendezeitpunkt. Ob Fax als Übermittlungsweg akzeptiert wird, hängt vom jeweiligen Verfahren und Empfänger ab. Prüfen Sie die jeweilige Verfahrensordnung oder fragen Sie bei der empfangenden Stelle nach. Der Sendebericht dokumentiert den Zeitpunkt der Absendung. Der Sendebericht dokumentiert Empfänger, Datum, Uhrzeit und Übertragungsstatus. Dies ermöglicht es Ihnen nachzuweisen wann Sie das Dokument abgesendet haben. Bei Unklarheiten über die Zulässigkeit von Fax kontaktieren Sie die empfangende Stelle oder konsultieren Sie rechtlichen Rat. Achten Sie auf Bürozeiten und Feiertage. Viele Institutionen nehmen Faxe nur während der Bürozeiten entgegen. Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein für eventuelle Wiederholungsversuche. Bei fehlgeschlagener Übertragung enthält der Sendebericht Informationen zum Fehlergrund. Dies ermöglicht es Ihnen die Übertragung zu wiederholen oder einen alternativen Übermittlungsweg zu wählen. Beachten Sie die verbleibende Zeit bis Fristablauf. Bei fristgebundenen Schreiben empfiehlt sich die Übertragung mehrere Stunden vor Fristablauf. So bleibt ausreichend Zeit für eventuelle Wiederholungsversuche. Faxomat ist ein Online-Faxdienst für Deutschland mit Abrechnung pro Fax.
Sendebericht als Nachweis
Nach jeder Übertragung erhalten Sie einen Sendebericht als PDF. Dieser dokumentiert Empfänger, Zeitpunkt und Übertragungsstatus. Der Sendebericht dient als Nachweis über die erfolgreiche Übertragung.
Bei fehlgeschlagener Übertragung enthält der Bericht Informationen zum Fehlergrund und Sie erhalten automatische Rückerstattung.
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Häufige Fragen
Wird Fax noch als Übermittlungsweg akzeptiert?
Ob Fax als Übermittlungsweg akzeptiert wird, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. In manchen Verfahren kann Fax weiterhin akzeptiert werden. Prüfen Sie die jeweilige Verfahrensordnung. Der Sendebericht dokumentiert den Sendezeitpunkt als Nachweis.
Wie lange vor Fristablauf sollte ich faxen?
Planen Sie mehrere Stunden Vorlaufzeit ein. So bleibt ausreichend Zeit für eventuelle Wiederholungsversuche bei fehlgeschlagener Übertragung.
Was dokumentiert der Sendebericht?
Der Sendebericht dokumentiert Empfänger, Datum, Uhrzeit und Übertragungsstatus. Er dient als Nachweis über den Zeitpunkt der Absendung.